Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2011
Gestern ist die Einladung zur Mitgliederversammlung 2011 der TuS Koblenz in meinen Briefkasten geflattert.
Wie bereits früher gesagt, findet die Versammlung am 15.März um 19:00 Uhr im Stadion Oberwerth statt.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2011
Die Einladung enthält wie gewohnt auch die Tagesordnung der Mitgliederversammlung, die wie folgt aussieht.
- Begrüßung – Eröffnung der Versammlung
- Bestellung des Protokollführers (§15 Abs. 11 der Satzung)
- Bestellung einer Zählkommission (§18 der Satzung)
- Gedenken an die Verstorbenen des Vereins
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung (§15 Abs. 2, 3 der Satzung)
- Ehrungen
- Geschäftsbericht des Präsidiums (§16 Abs. 1 der Satzung)
- Bericht des Präsidenten
- Bericht des Vizepräsidenten für Finanzen
- Bericht des Vizepräsidenten für Jugend und Sport
- Bericht des Verwaltungsrats
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht über die wirtschaftliche Situation der TuS Koblenz GmbH
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Präsidiums
- Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss eines Optionsvertrages mit dem DKF
- Beratung und Beschlussfassung zum Antrag des Mitglieds Thomas Haacke vom 07.02.2011 betreffend die erforderliche Stimmenmehrheit im Falle der zukünftigen Veräußerung von Geschäftsanteilen der TuS Koblenz GmbH
- Verschiedenes
Die Einladung enthält desweiteren einige Hinweise.
Innerhalb der vom Präsidium am 08.01.2011 gesetzten Frist (07.02.2011) ging lediglich der Antrag des Mitglieds Thomas Haacke ein, der als TOP 14 in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Es handelt sich hierbei um einen Antrag auf Satzungsänderung.
Nach §15 Abs. 4 unserer Satzung ist über Anträge, die nicht auf der bekannt gegebenen vorläufigen Tagesordnung enthalten sind, weil sie erst nach deren Versendung gestellt wurden (Dringlichkeitsanträge) in der Mitgliederversammlung abzustimmen, wenn diese Anträge mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Präsidium eingegangen sind und das Präsidium die Behandlung eines solchen Antrags beschließt oder die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel beschließt, dass ein nachträglich gestellter Antrag behandelt und dieser Antrag von mindestens 10 Mitgliedern gestellt wird. Nach Versendung der Tagesordnung gestellte Anträge auf Satzungsänderung sind nicht zulässig.
Wie vor jeder Mitgliederversammlung ist es sicherlich sinnvoll sich nochmal mit der Vereinssatzung zu befassen. Leider hat die TuS da nicht gerade die glücklichste Darstellung auf ihrer Homepage gewählt.
So findet man hier eine Reihe von wichtigen Dokumenten. Allerdings gibt es dort zwei unterschiedliche Satzungen zu bestaunen. Einmal die seit der letzten Mitgliederversammlung veraltete Satzung und einmal die eben dort neu beschlossene Satzung.
Nochmals explizit: Die aktuell gültige Satzung findet man hier!
Sie kann auch als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Wer nochmal schauen will, welche Unterschiede zwischen der alten und der neuen Satzung zu beachten sind, der kann sich meine Analyse (ohne Gewähr) ja nochmal durchlesen.
Weitere Informationen und Links
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